Die Wohnung eines Verstorbenen auflösen ist eine schwere Aufgabe in einer ohnehin belastenden Zeit. Wir übernehmen das – diskret, schnell und zu fairen Festpreisen. Bundesweit tätig, in Thüringen zu Hause.
Die Kosten trägt der Nachlass – also das Vermögen des Verstorbenen. Erben können die Entrümpelungskosten als Nachlassverbindlichkeit von der Erbschaftssteuer absetzen. Wenn die Erbschaft ausgeschlagen wurde oder kein Nachlass vorhanden ist, übernimmt das Nachlassgericht die Abwicklung. Angehörige haften in diesem Fall nicht persönlich.
In vielen Fällen ja. Für die reine Wohnungsräumung genügt oft der Besitz des Wohnungsschlüssels und die Zustimmung des Vermieters – zusammen mit dem Totenschein. Einen Erbschein benötigen Sie für Bankkonten, Notarakte oder behördliche Vorgänge, nicht jedoch für die Beauftragung einer Entrümpelungsfirma.
Sie kümmern sich um die persönlichen Dinge – Dokumente, Fotos, Schmuck. Wir übernehmen den Rest: vollständige Räumung, fachgerechte Entsorgung und besenreine Übergabe an den Vermieter.
Wenn mehrere Erben beteiligt sind, koordinieren wir auf Wunsch mit allen Beteiligten. Ein Ansprechpartner reicht – wir kümmern uns um den Rest und halten Sie auf dem Laufenden.
Auch Nachlasspfleger, Betreuer und Insolvenzverwalter können uns beauftragen. Wir stellen alle notwendigen Unterlagen aus und arbeiten transparent und schnell.
Wenn ein Mieter verstirbt und kein Erbe in Sicht ist, helfen wir auch Vermietern und Hausverwaltungen, die Wohnung schnell und rechtssicher zu räumen – als geübte Partner auch auf Behördenweg.
Wir nehmen Ihnen so viel wie möglich ab. Von der ersten Anfrage bis zur Schlüsselübergabe müssen Sie nichts weiter tun als den Auftrag zu erteilen.
Schildern Sie uns kurz die Situation: Wo liegt die Wohnung, wie groß ist sie ungefähr, gibt es besondere Umstände (Erbschein vorhanden/nicht, Schlüssel, Vermieter)? Wir melden uns in der Regel am selben Tag.
Wir kommen zur Wohnung, nehmen Größe und Inventar auf, bewerten verwertbare Gegenstände und geben Ihnen ein verbindliches Festpreisangebot. Die Besichtigung ist kostenlos und unverbindlich – auch wenn Sie sich danach gegen eine Beauftragung entscheiden.
Vor der Räumung nehmen Sie alles heraus, was für die Familie wichtig ist: Fotos, Dokumente, Schmuck, Erinnerungsstücke. Wir räumen nur, was ausdrücklich zur Entsorgung bestimmt ist. Gefundenes Bargeld oder Wertgegenstände geben wir immer sofort weiter.
Das Team räumt die Wohnung vollständig leer – Keller, Dachboden und Kellerräume eingeschlossen. Verwertbares wird separat gesammelt und angerechnet. Der Rest wird fachgerecht entsorgt – kein Sperrmüll vor dem Haus, keine offene Beseitigung.
Am Ende ist die Wohnung vollständig geräumt und besenrein. Sie erhalten eine Rechnung für die Nachlassunterlagen – absetzbar als Nachlassverbindlichkeit. Auf Wunsch übergeben wir den Schlüssel direkt an den Vermieter.
Diese Checkliste hilft Ihnen, nichts zu vergessen – ohne dass Sie sich um alles selbst kümmern müssen.
Diese Richtwerte gelten vor Wertanrechnung. Verwertbare Möbel, Antiquitäten oder Sammlerstücke senken den Preis – manchmal erheblich.
* Verbindliche Festpreise nur nach kostenloser Besichtigung vor Ort. Keine Nachzahlungen. Rechnung für Nachlassunterlagen inklusive.
Die Kosten trägt der Nachlass – also das Erbe des Verstorbenen. Erben können die Kosten als Nachlassverbindlichkeit steuerlich absetzen. Wenn die Erbschaft ausgeschlagen wurde, übernimmt das Nachlassgericht die Abwicklung. Angehörige, die nicht erben, haften nicht persönlich.
Ja, in den meisten Fällen. Für die Beauftragung einer Entrümpelungsfirma brauchen Sie keinen Erbschein. Es reicht, den Schlüssel zur Wohnung zu haben und den Totenschein vorzeigen zu können. Einen Erbschein benötigen Sie erst für Bankkonten, Versicherungen und Behörden – nicht für die Wohnungsräumung selbst.
In der Regel können wir innerhalb von 2–7 Werktagen einen Termin machen – oft früher, wenn die Situation dringend ist (z.B. Mietkündigung läuft). Rufen Sie uns direkt an oder schreiben Sie per WhatsApp, und wir finden den frühestmöglichen Termin.
Bevor wir anfangen, sichern wir gemeinsam mit Ihnen alles Wichtige: Fotos, Dokumente, Schmuck, Erinnerungsstücke. Gefundenes Bargeld oder Wertgegenstände geben wir sofort weiter. Wir räumen nur, was ausdrücklich zur Entsorgung bestimmt ist.
Ja. Die Kosten für eine Nachlassauflösung sind als Nachlassverbindlichkeit steuerlich absetzbar und mindern die Erbschaftssteuer. Sie erhalten von uns eine ordentliche Rechnung, die Sie für Ihre Steuerunterlagen nutzen können.
Wenn Sie die Erbschaft ausgeschlagen haben, haften Sie nicht für die Kosten der Wohnungsauflösung. Das Nachlassgericht bestellt dann einen Nachlasspfleger, der die Wohnung auflösen lässt. Sie können die Wohnung freiwillig räumen, wenn der Vermieter zustimmt – müssen es aber nicht.
Wenn kein Erbe gefunden wird oder alle ausschlagen, fällt der Nachlass an den Staat. Das Nachlassgericht oder der Staatsanwalt verwaltet dann den Nachlass und beauftragt die Räumung aus dem Nachlass-Vermögen, soweit vorhanden.
Ja. Bei der Besichtigung bewerten wir das Inventar: Möbel, Antiquitäten, Werkzeug, Haushaltsgeräte, Sammlerstücke. Verwertbares wird vom Gesamtpreis abgezogen. In manchen Fällen – bei besonders wertvollem Haushalt – ist die Auflösung dadurch sehr günstig oder sogar kostenlos.
Weitere Entrümpelungsleistungen in Thüringen
Unverbindlich und kostenlos. Wir melden uns am gleichen Tag oder am nächsten Werktag.
Oder rufen Sie uns direkt an: +49 157 30064205