Wenn ein Angehöriger stirbt, bleibt oft wenig Zeit zum Nachdenken – und gleichzeitig muss die Wohnung geregelt werden. Dieser Ratgeber erklärt ruhig und sachlich, was auf Sie zukommt.
Der Tod eines Angehörigen ist schwer genug. Wer dann gleichzeitig eine Wohnung auflösen muss, steht oft vor einer scheinbar überwältigenden Aufgabe. Dieser Ratgeber soll keine Ratschläge für eine bestimmte Trauerbewältigung geben – das steht uns nicht zu. Er soll aber helfen, den organisatorischen Teil zu verstehen, damit Sie wissen, was auf Sie zukommt und wann welche Schritte sinnvoll sind.
Stirbt ein Mieter, geht das Mietverhältnis nicht automatisch mit ihm zu Ende. Stattdessen treten die Erben in den Mietvertrag ein – und sind damit vorerst zur Zahlung der Miete verpflichtet, auch wenn sie in der Wohnung selbst nicht wohnen. Das kann je nach Kündigungsfristen und Erreichbarkeit des Vermieters einige Wochen oder Monate dauern.
War der Verstorbene Eigentümer der Wohnung oder des Hauses, ist die Situation rechtlich anders, aber organisatorisch ähnlich: Das Objekt muss geräumt, der Nachlass gesichtet und die Immobilie gegebenenfalls vorbereitet werden – für den Verkauf, die Vermietung oder den Eigengebrauch durch die Erben.
Es ist ein weit verbreitetes Missverständnis, dass alles sofort entschieden werden muss. Tatsächlich haben Erben häufig mehr Zeit als sie denken. Die Kündigungsfrist bei Mietwohnungen beträgt in der Regel drei Monate ab dem Ende des Monats, in dem die Kündigung ausgesprochen wird. Diese Zeit kann und sollte genutzt werden, um in Ruhe zu sichten, was behalten wird – und was nicht.
Eine Wohnungsauflösung nach einem Todesfall unterscheidet sich in einem wichtigen Punkt von anderen Räumungen: Es geht nicht nur um Möbel und Haushaltsgeräte, sondern auch um persönliche Gegenstände, Erinnerungsstücke, Dokumente und möglicherweise wertvolle Dinge, die man zunächst gar nicht als solche erkennt.
Typischerweise umfasst die Wohnungsauflösung:
Grundsätzlich dürfen nur Erben oder Bevollmächtigte die Wohnung des Verstorbenen betreten und über das Inventar verfügen. Ein Erbschein ist dafür nicht immer sofort erforderlich – bei klarer gesetzlicher Erbfolge (Ehepartner, Kinder) werden Vermieter in der Regel auch ohne ihn kooperieren. Es empfiehlt sich aber, den Erbschein so früh wie möglich beim zuständigen Nachlassgericht zu beantragen, da er für viele spätere Schritte benötigt wird.
Wenn es mehrere Erben gibt, sollte idealerweise einer von ihnen bevollmächtigt werden, die praktische Organisation zu übernehmen – das vereinfacht die Kommunikation mit Vermieter, Betrieben und Behörden erheblich.
Sobald der Todesfall bekannt ist, sollten Sie den Vermieter schriftlich informieren. Die Kündigung des Mietvertrags sollte möglichst zeitnah erfolgen, um laufende Mietkosten zu begrenzen. In der Regel gilt eine dreimonatige Kündigungsfrist.
Bevor irgendetwas entfernt oder entsorgt wird, sollte eine erste Sichtung stattfinden. Suchen Sie nach Dokumenten (Testament, Versicherungspolicen, Bankdokumente, Sparbücher), Schmuck und wertvollen Gegenständen sowie persönlichen Erinnerungsstücken. Diese Dinge sollten sofort gesichert werden.
Besprechen Sie in der Erbengemeinschaft, welche Gegenstände von Angehörigen übernommen werden. Das kann Möbel, Haushaltsgegenstände, Sammlungen oder Kleidungsstücke umfassen. Was niemand behalten möchte, kommt in die Räumung.
Was nach der Sichtung übrig bleibt, wird durch einen Fachbetrieb geräumt. Der Betrieb kommt zur Besichtigung, bewertet das Inventar und nennt einen verbindlichen Festpreis. Verwertbare Gegenstände werden angerechnet.
Nach der Räumung wird die Wohnung besenrein an den Vermieter übergeben. Ein Übergabeprotokoll schützt Sie vor späteren Forderungen. Auf Wunsch kann auch eine weitergehende Grundreinigung veranlasst werden.
Das ist die Frage, die viele Angehörige am meisten bewegt: Was passiert mit den Dingen, die dem Verstorbenen wichtig waren? Die Antwort liegt bei der Familie – nicht beim Entrümpelungsbetrieb.
Geprüfte Betriebe, wie sie unsere Vermittlung einsetzt, gehen respektvoll mit dem Inventar um. Auf ausdrücklichen Wunsch werden persönliche Gegenstände, Fotoalben, Briefe oder andere Erinnerungsstücke beiseitegelegt, bevor irgendetwas entfernt wird. Es ist völlig normal und verständlich, sich dafür Zeit zu nehmen – sprechen Sie das beim Besichtigungstermin an.
Wenn Sie nicht selbst in der Lage sind, alle Gegenstände vorab zu sichten – weil Sie zu weit entfernt wohnen, gesundheitlich eingeschränkt sind oder die emotionale Belastung zu groß ist –, können Sie dem beauftragten Betrieb vertrauenswürdige Kriterien mitgeben: "Alles, was sieht wie Familienfotos aus, bitte beiseitestellen" oder "Bitte keine persönlichen Schreiben entsorgen, ohne sie vorzulegen."
In Wohnungen älterer Menschen finden sich häufig Gegenstände, deren Wert nicht sofort offensichtlich ist. Ein paar Beispiele:
In der Regel trägt die Erbengemeinschaft die Kosten der Wohnungsauflösung. Diese Kosten können als Nachlassverbindlichkeiten geltend gemacht werden und mindern damit das steuerpflichtige Erbe.
In bestimmten Situationen gibt es weitere Möglichkeiten:
Zu den marktüblichen Preisen für Wohnungsauflösungen in Thüringen finden Sie mehr in unserem Kosten-Ratgeber sowie auf der Preisübersichtsseite.
Das hängt von der Art des Objekts ab:
Wichtig: Auch wenn Zeit vorhanden ist, empfehlen viele Trauerforscher und Psychologen, nicht zu lange mit der Wohnungsauflösung zu warten. Eine leerstehende, unveränderte Wohnung kann den Trauerprozess erschweren. Es gibt kein "richtig" oder "falsch" – aber manchmal ist die Auflösung auch ein Teil des Loslassens.
Wenn Sie einen Betrieb zur Besichtigung beauftragen, können Sie folgendes offen ansprechen:
Ein seriöser Betrieb geht auf diese Wünsche ein. Die Partnerbetriebe, die wir vermitteln, haben Erfahrung mit Todesfalls-Räumungen und wissen, dass hier Feingefühl gefragt ist.
Unsere geprüften Partnerbetriebe in Thüringen haben Erfahrung mit Wohnungsauflösungen nach Todesfällen – sie gehen respektvoll vor und geben Ihnen die Zeit, die Sie brauchen.
Wir vermitteln einen geprüften Betrieb in Ihrer Region, der Erfahrung mit Todesfalls-Räumungen hat und diskret vorgeht.
Oder rufen Sie uns direkt an: +49 157 30064205